Ich würde gerne ein Wagnis eingehen und mein Auto gegen ein neues, mit Erdgas betriebenes tauschen. Während diese Antriebsart bisher vor allem von gewerblichen (Groß-)Kfz her bekannt ist, gibt es immer mehr Fahrzeugmodelle für den privaten Bedarf. Die ökologischen Vorteile sind bekannt, es müssen einfach Akzeptanz, Wissen, Angebot und Infrastruktur noch weiter ausgebaut werden. Ich würde es durchaus auf mich nehmen, dass in meiner Umgebung Erdgastankstellen erst in Abständen von ~50 km verteilt sind. (Elektrofahrzeuge mit höherer als der derzeitigen Laufleistung pro Akkuladung brauchen noch etwas Zeit.)
Eine Wohnung hat gegenüber einem privaten Bauvorhaben Vor- und Nachteile. Einer der Nachteile ist, dass man Fahrzeuge mit alternativem Antrieb eventuell nicht einfach so anschaffen kann: Oft ist die Nutzung der hauseigenen Tiefgarage für gasbetriebene Fahrzeuge verboten, oder es steht für Elektrofahrzeuge schlicht keine Ladesäule zur Verfügung. Zwar haben sich gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf Erdgasfahrzeuge verbessert, aber Hauseigentümer gehen trotzdem lieber kein extra Risiko ein.
Ich gebe hier mal meinen Maildialog mit unserer Genossenschaft wieder:
Betrifft: Garagennutzung durch Erdgasfahrzeuge
Meine Frage betrifft die Beschilderung an unserer Garageneinfahrt, wonach die Einfahrt für gasbetriebene Kfz verboten ist. Wodurch ist dieser Umstand bedingt? Ich habe nämlich die Anschaffung eines erdgasbetriebenen Kfz überlegt, aber das wäre so dann hinfällig. Ich habe mich allerdings informiert, dass in NÖ die Nutzung von Tiefgaragen durch Erdgasfahrzeuge prinzipiell gesetzlich erlaubt ist und die Verbote ursprünglich Autogas (Flüssiggas) betrafen, welches schwerer ist als Luft, im Gegensatz zu Erdgas.
Ist die Nutzung unserer Garage durch Erdgasfahrzeuge gestattet?
Dies war die Antwort:
Es ist richtig, dass die NÖ Bauordnung die Einfahrt von Erdgasautos nicht dezidiert verbietet. Technisch ist es so, dass man zwar die erdgasbetriebenen Fahrzeuge nicht so „gefährlich“ wie Flüssiggasautos qualifiziert, allerdings wurde uns von der zuständigen Baupolizei mitgeteilt, dass auch bei den Erdgasautos Gasansammlungen in Bodennähe bei einem allfälligen Austritt möglich sind. Es wird daher empfohlen, die Zufahrt – wenn überhaupt – nur dann zu gestatten, wenn die Gase ausreichend in den Außenbereich entweichen können. Die örtl. Zwangsentlüftung darf dafür nicht herangezogen werden, weil der Ventilatormotor eine Zündquelle ist. Da die Haftung im Ernstfall beim Gebäudeeigentümer liegt, können wir daher einer Einfahrt nicht zustimmen.
Tja, das war’s dann wohl. Ich muss die vertraglichen Nutzungsbedingungen nun mal akzeptieren. Wenn der Betreiber die Nutzung z.B. nur für rote Porsche gestattet, dann habe ich das so hinzunehmen. Oder doch nicht? Eine Frage habe ich noch nachgeworfen, weil ich die gesetzlichen Begründungen verstehen will: Warum sind die geschilderten Sachverhalte bei Ottomotoren eigentlich kein Problem, obwohl hier die gleiche Gefährdung durch entzündliche Gase vorliegt? Hier liegt die Entzündungstemperatur offenbar sogar niedriger, und Benzingase sind schwerer als Methan.
Ich wollte da erst Ruhe geben, sobald ich das verstehe, also habe ich mir die Meinung eines Juristen meines Automobilclubs angehört: Solche Probleme sind ihnen bekannt – es geht sogar soweit, dass teilweise Elektrofahrzeugen wegen der u.U. beim Laden des Akkus auftretenden Emissionen die Garagennutzung untersagt wird. Es ist gegen allfällige Willkür des Hauseigentümers kein Kraut gewachsen, Physik und Statistik hin oder her – eventuell steht sogar ein Passus in der Baubewilligung. Es wird noch Jahre dauern, bis die Garagennutzung durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben in Neubauten gestattet werden muss. Die Nachrüstung von bestehenden Bauten wird allerdings schlicht nicht erfolgen, zumal diese Maßnahmen zur Gefahrenabwehr u.U. ohnehin nicht nötig wären. (Feuerwehr kann mit Erdgasfahrzeugen näher zum Brandherd vorfahren, my ass!) Eigentlich ist das ziemlich frustrierend.
Ich könnte natürlich das Risiko komplett auf mich nehmen und das Verbot ignorieren. Den K(r)ampf will ich mir aber nicht antun. Bleibt also noch der Hausbau.
Randnotiz: Das ins Auge gefasste Modell Škoda Octavia Combi ist in der Erdgasvariante allerdings ohnehin ein Hybrid aus Benzin (50 ℓ) und Erdgas (15 kg) mit resultierenden 81 kW Motorleistung. Dieses „Beste aus zwei Welten“ ist allerdings fairerweise eher das Schlechtere aus zwei Welten, weil schlicht ein technischer Kompromiss gepaart mit höherem Eigengewicht und geringerem Kofferraumvolumen. Die 96 Gramm CO2 pro Kilometer bei Erdgasbetrieb werden vom reinen Ottomotor-Modell (85 kW) mit 105 g/km nur minimal übertrumpft. Diese Hybridlösung ist also eher eine Absicherung gegen schlechtere Zeiten, in denen zwei Optionen besser sind als nur eine.